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Autovermietung

Wir bieten in unserem Autohaus eine große Auswahl an Mietautos: vom Kleinwagen bis zum Transporter. 

Wählen Sie das entsprechende Auto für den entsprechenden Anlass:

  • für Umzugsfahrten - z. B. PEUGEOT Boxer (Kastenwagen) - Wochenendangebote zu erfragen unter: 03591 / 31567
  • für den Ausflug der besonderen Art
  • für den schönsten Tag des Lebens - das Hochzeitsauto - z. B. PEUGEOT 5008
  • einen Werkstattersatzwagen, falls Sie auch dann mobil sein wollen, während Ihr Fahrzeug  zur Wartung oder Reparatur in der Werkstatt ist

Setzen Sie sich einfach über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung oder rufen Sie uns unter an 035951 / 31567. Wir vereinbaren dann gemeinsam einen Termin.

Häufig gestellte Fragen zur Autovermietung

  • Kann ich ein Mietwagen für das Ausland buchen?

    Sie können Ihren Mietwagen genauso buchen, wie Sie es für innerhalb Deutschlands machen würden. Jedoch sind einige Ausnahmen zu beachten. Nehmen Sie deshalb Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf, um diese Dinge persönlich zu besprechen. Wir helfen Ihnen bei Fragen gern weiter.

  • Was bedeutet "grobe Fahrlässigkeit"?

    Grobe Fahrlässigkeit definiert ein Verhalten, welches die Verletzung von Sorgfaltspflichten mit sich bringt. Hierbei zählen unter anderem der Unfall wegen Tippen einer Nachricht auf dem Handy, ein Unfall wegen Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter Alkoholeinfluss.

  • Was wird von der Haftpflichtversicherung abgedeckt?

    Mit der Haftpflichtversicherung werden Schäden, die durch den Fahrer verschuldet werden, gedeckt. Hierzu zählen auch Schäden an anderen Personen oder Gegenständen.

  • Welche Dokumente brauche ich bei der Abholung meines Mietwagens?

    Bei der Mietung eines Fahrzeuges benötigen wir von Ihnen:

    • Führerscheine der eingetragenen Fahrer/innen
    • Personalausweis des Mieters
    • Eine Kreditkarte oder Bargeld zur Hinterlegung der Kaution
  • Wer darf mit dem Mietwagen fahren?

    Fahren darf grundsätzlich nur der Mieter des Autos. Jedoch ist es Ihnen gestattet, zusätzlich belieb viele Fahrer dazu zubuchen.

  • Wie muss ich verfahren, wenn ich die Mietwagenschlüssel verloren habe?

    Zuerst suchen Sie noch einmal alle Möglichkeiten ab, um sicher zu gehen, dass sie den Schlüssel nicht verlegt haben oder ein Beifahrer ihn derweil eingesteckt hat.

    Sollte der Schlüssel im Innenraum eingeschlossen sind, können Sie ein Pannenservice verständigen, der Ihnen in dieser Situation weiterhilft. Sollten Sie ADAC-Mitglied sein, dann ist der Service für Sie kostenlos.

    Wenn der Schlüssel schlussendlich aber nirgendwo auffindbar ist, sichern Sie das Auto ab. Am besten Sie informieren eine weitere Person, die in der Nähe des Autos bleibt. Somit wird das Auto vor einem Diebstahl geschützt. Rufen sie als nächstes bei uns an und melden den Verlust.

    Achtung: Sollte das Auto unbeaufsichtigt gestohlen werden, kommen hohe Kosten auf Sie zu. Denn hier wirkt die Mietwagenversicherung nicht mehr.

  • Wie verhalte ich mich nach einem Unfall mit dem Mietwagen?

    Wie nach jedem Unfall wird erst einmal die Unfallstelle gesichert. Sollten Personen verletzt worden sein, ist der Rettungsdienst zu verständigen.

    Egal ob es ein Unfall mit anderen Beteiligten war oder ein Unfall, für den Sie alleinig verantwortlich sind, Sie müssen die Polizei verständigen. Die Polizei füllt Ihnen ein Unfallprotokoll aus. Das Protokoll stellen wir Ihnen vor der Fahrt zur Verfügung. Nachdem Sie die Polizei verständigt haben, rufen Sie bei uns an und melden die Geschehnisse.